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   LG Essen, 30.11.2000 - 6 O 399/00   

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https://dejure.org/2000,19635
LG Essen, 30.11.2000 - 6 O 399/00 (https://dejure.org/2000,19635)
LG Essen, Entscheidung vom 30.11.2000 - 6 O 399/00 (https://dejure.org/2000,19635)
LG Essen, Entscheidung vom 30. November 2000 - 6 O 399/00 (https://dejure.org/2000,19635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 675, 611 BGB, 14 StBGebV
    Sonstiges Zivilrecht, Steuerrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines Steuerberaterhonoraranspruchs durch Nichterstellen gesonderter über monatliche Lastschrifteinzüge hinausgehende Rechnungen zum Monatsende während der gesamten Geschäftsbeziehung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.04.1993 - 1 U 63/92

    Honorarforderung eines Steuerberaters

    Auszug aus LG Essen, 30.11.2000 - 6 O 399/00
    Da die Schriftform auch nicht nur zum Schutz des Mandanten erforderlich ist, kommt hier auch nicht Entbehrlichkeit der Schriftform bzw. Unbeachtlichkeit der Nichtwahrung der Schriftform in Betracht (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 1073 (1074)).

    Dann hätte der Kläger mit der monatlichen Einziehung eines bestimmten Betrages in verbindlicher Weise eine Leistungsbestimmung getroffen und eine bestimmte Rahmengebühr festgelegt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1993, 1073 (1074)).

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen

    Auszug aus LG Essen, 30.11.2000 - 6 O 399/00
    Eine Verwirkung ist ausgeschlossen, wenn der Berechtigte durch Mahnung, Widerspruch oder in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er auf seinem Recht beharrt (BGH FamRZ 1988, 488).
  • LG Mönchengladbach, 24.08.2005 - 4 S 159/04

    Nachträgliche Gebührenabrechnung: Steuerberater kann Verjährungsfristen ausnutzen

    Dies ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, dass das Landgericht Essen in seinem Urteil vom 30.11.2000 (6 O 399/00) eine Verwirkung in einem Fall von Steuerberatergebührenforderungen bejaht hat.
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